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Fachwort
DeutschGemeinwohls Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ge|mein|wohls
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1738 Freiheit wird in zwischenmenschlichen Beziehungen ausgeübt . Jeder Mensch hat das natürliche Recht , als ein freies , verantwortliches Wesen anerkannt zu werden , weil er nach dem Bilde Gottes geschaffen ist . Alle Menschen sind einander diese Achtung schuldig . Das Recht , die Freiheit auszuüben , ist untrennbar mit der Würde des Menschen verbunden , besonders in sittlichen und religiösen Belangen [ Vgl . DH 2 ] . Dieses Recht muß durch die staatliche Gesetzgebung anerkannt und innerhalb der Grenzen des Gemeinwohls und der öffentlichen Ordnung geschützt werden [ Vgl . DH 7 ] .
Kte 1907 Erstens setzt es die Achtung der Person als solcher voraus . Im Namen des Gemeinwohls sind die öffentlichen Gewalten verpflichtet , die unveräußerlichen Grundrechte der menschlichen Person zu achten . Die Gesellschaft muß jedem ihrer Glieder ermöglichen , seine Berufung zu verwirklichen . Insbesondere besteht das Gemeinwohl darin , daß man die natürlichen Freiheiten ausüben kann , die unerläßlich sind , um die Berufung als Mensch zu entfalten : das Recht zum Handeln nach der rechten Norm seines Gewissens , das Recht auf Schutz des Privatlebens und auf die rechte Freiheit , und zwar auch im religiösen Bereich ( GS 26,2 ) .
Kte 1908 Zweitens verlangt das Gemeinwohl das soziale Wohl und die Entwicklung der Gemeinschaft . Entwicklung ist der Inbegriff aller sozialen Aufgaben . Gewiß kommt es der Autorität zu , im Namen des Gemeinwohls zwischen den verschiedenen Sonderinteressen als Schiedsrichterin zu walten . Sie muß aber einem jeden das zugänglich machen , was für ein wirklich menschliches Leben notwendig ist , wie Nahrung , Kleidung , Wohnung , Gesundheit , Arbeit , Erziehung und Bildung , richtige Information und Recht auf Familiengründung [ Vgl . GS 26,2 ] .
Kte 1913 Die Mitarbeit ist der freiwillige und großmütige Einsatz der Person im gesellschaftlichen Austausch . Ihrem Platz und ihrer Rolle entsprechend , sollen alle an der Förderung des Gemeinwohls mitwirken . Diese Pflicht ist mit der Würde der menschlichen Person untrennbar verbunden .