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Fachwort
DeutschGeleisteten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Geleisteten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 281. 5 Verlangt der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung , so ist der Schuldner zur Rückforderung des Geleisteten nach den §§ 346 bis 348 berechtigt .
BGB 816. 2 Wird an einen Nichtberechtigten eine Leistung bewirkt , die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist , so ist der Nichtberechtigte dem Berechtigten zur Herausgabe des Geleisteten verpflichtet .
BGB 1712. 1 Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben : 1. die Feststellung der Vaterschaft , 2. die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche ; ist das Kind bei einem Dritten entgeltlich in Pflege , so ist der Beistand berechtigt , aus dem vom Unterhaltspflichtigen Geleisteten den Dritten zu befriedigen .