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Fachwort
DeutschFünfzehnten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Fü|nfzeh|nten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 622. 1 Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten ( Arbeitnehmers ) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden .
Est 9,18 Die Juden in Susa aber versammelten sich am Dreizehnten und Vierzehnten des Monats ; bei ihnen war am Fünfzehnten wieder Ruhe , und sie feierten ihn als Festtag mit Essen und Trinken .