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Fachwort
DeutschErnterisiko Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ernterisiko
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 596a. 1 Endet das Pachtverhältnis im Laufe eines Pachtjahrs , so hat der Verpächter dem Pächter den Wert der noch nicht getrennten , jedoch nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung vor dem Ende des Pachtjahrs zu trennenden Früchte zu ersetzen . Dabei ist das Ernterisiko angemessen zu berücksichtigen .