Fachwort |
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Deutsch | Einzelfalls | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Einzelfalls |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 313. 1 Haben sich Umstände , die zur Grundlage des Vertrags geworden sind , nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen , wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten , so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden , soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls , insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung , das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann . |
| BGB 314. 1 Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen . Ein wichtiger Grund liegt vor , wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann . |
| BGB 543. 1 Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen . Ein wichtiger Grund liegt vor , wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls , insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien , und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann . |
| BGB 569. 2 Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs . 1 liegt ferner vor , wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört , so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls , insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien , und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann . |
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