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Fachwort
DeutschEinstellung Grundwort fehlt
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Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Die rechte Einstellung zum Heilsopfer
Kte 2420 Die Kirche fällt auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet ein sittliches Urteil , wenn die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen es verlangen ( GS 76,5 ) . Im Bereich der Moral hat sie eine andere Sendung als die staatliche Gewalt : Die Kirche kümmert sich um die zeitlichen Belange des Gemeinwohls , weil diese auf das höchste Gut , unser letztes Ziel , hinge ordnet sind . Sie ist bestrebt , die richtige Einstellung zu den irdischen Gütern und den gesellschaftlich wirtschaftlichen Beziehungen zu verbreiten .
BGB 75. 1 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Beschluss , durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden ist , sowie die Auflösung des Vereins nach § 42 Absatz 2 Satz 1 sind von Amts wegen einzutragen . Von Amts wegen sind auch einzutragen 1. die Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses , 2. die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters , wenn zusätzlich dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt oder angeordnet wird , dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind , und die Aufhebung einer derartigen Sicherungsmaßnahme , 3. die Anordnung der Eigenverwaltung durch den Schuldner und deren Aufhebung sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte des Schuldners , 4. die Einstellung und die Aufhebung des Verfahrens und 5. die Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans und die Aufhebung der Überwachung .