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Fachwort
DeutschBeglaubigte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Beglaubigte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1597. 2 Beglaubigte Abschriften der Anerkennung und aller Erklärungen , die für die Wirksamkeit der Anerkennung bedeutsam sind , sind dem Vater , der Mutter und dem Kind sowie dem Standesamt zu übersenden .