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Fachwort
DeutschBedürftigen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Be|dürft|igen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 952 Sie hatten alles gemeinsam ( Apg 4,32) : Nichts besitzt der wahre Christ , was er nicht mit für ein Gemeingut aller zu halten hat ; darum sollen die Christen stets bereit sein , die Not der Bedürftigen zu lindern ( Catech . R . 1,10,27 ) . Der Christ ist ein Verwalter der Güter des Herr [ Vgl . Lk 16,1:3 ] .
Kte 2237 Die politischen Autoritäten sind verpflichtet , die Grundrechte der menschlichen Person zu achten . Sie sollen die Gerechtigkeit menschlich ausüben und dabei das Recht eines jeden , besonders das der Familien und Bedürftigen , achten . Die staatsbürgerlichen Rechte dürfen und sollen gemäß den Erfordernissen des Gemeinwohls gewährt werden . Die öffentlichen Gewalten dürfen sie nicht ohne berechtigten und angemessenen Grund außer Kraft setzen . Die Ausübung der politischen Rechte soll das Gemeinwohl der Nation und der menschlichen Gesellschaft fördern .
Ps 82,3 Verschafft Recht den Unterdrückten und Waisen , / verhelft den Gebeugten und Bedürftigen zum Recht !
Spr 14,31 Wer den Geringen bedrückt , schmäht dessen Schöpfer , / ihn ehrt , wer Erbarmen hat mit dem Bedürftigen .