| Fachwort | 
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  | Deutsch | Amtsgericht   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Amtsgericht  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | § 29 Notbestellung durch Amtsgericht   | 
 | BGB 29 Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstands fehlen , sind sie in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen , das für den Bezirk , in dem der Verein seinen Sitz hat , das Vereinsregister führt .   | 
 | BGB 37. 2 Wird dem Verlangen nicht entsprochen , so kann das Amtsgericht die Mitglieder , die das Verlangen gestellt haben , zur Berufung der Versammlung ermächtigen ; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen . Zuständig ist das Amtsgericht , das für den Bezirk , in dem der Verein seinen Sitz hat , das Vereinsregister führt . Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden .   | 
 | BGB 55 Die Eintragung eines Vereins der in § 21 bezeichneten Art in das Vereinsregister hat bei dem Amtsgericht zu geschehen , in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat .   | 
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