Fachwort |
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Deutsch | Amtsgericht | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Amtsgericht |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| § 29 Notbestellung durch Amtsgericht |
| BGB 29 Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstands fehlen , sind sie in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen , das für den Bezirk , in dem der Verein seinen Sitz hat , das Vereinsregister führt . |
| BGB 37. 2 Wird dem Verlangen nicht entsprochen , so kann das Amtsgericht die Mitglieder , die das Verlangen gestellt haben , zur Berufung der Versammlung ermächtigen ; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen . Zuständig ist das Amtsgericht , das für den Bezirk , in dem der Verein seinen Sitz hat , das Vereinsregister führt . Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden . |
| BGB 55 Die Eintragung eines Vereins der in § 21 bezeichneten Art in das Vereinsregister hat bei dem Amtsgericht zu geschehen , in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat . |
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