Fachwort |
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Deutsch | Abschnitten | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Ab|schnit|ten |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Neh 8,8 Man las aus dem Buch , dem Gesetz Gottes , in Abschnitten vor und gab dazu Erklärungen , sodass die Leute das Vorgelesene verstehen konnten . |
| GG 115c. 3 Soweit es zur Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriffs erforderlich ist , kann für den Verteidigungsfall durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates die Verwaltung und das Finanzwesen des Bundes und der Länder abweichend von den Abschnitten VIII , VIIIa und X geregelt werden , wobei die Lebensfähigkeit der Länder , Gemeinden und Gemeindeverbände , insbesondere auch in finanzieller Hinsicht , zu wahren ist . |
| GG 115k. 3 Gesetze , die von den Artikeln 91a , 91b , 104a , 106 und 107 abweichende Regelungen enthalten , gelten längstens bis zum Ende des zweiten Rechnungsjahres , das auf die Beendigung des Verteidigungsfalles folgt . Sie können nach Beendigung des Verteidigungsfalles durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden , um zu der Regelung gemäß den Abschnitten VIIIa und X überzuleiten . |
| GG 143. 2 Abweichungen von den Abschnitten II , VIII , VIIIa , IX , X und XI sind längstens bis zum 31. Dezember 1995 zulässig . |
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