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Fachwort
Deutschzulässiger Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: zulässiger
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 575. 1 Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden , wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit 1. die Räume als Wohnung für sich , seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will , 2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will , dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden , oder 3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt . Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen .
BGB 612a Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen , weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt .