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Fachwort
Deutschzufallende Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: zufallende
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1176 Liegen die Voraussetzungen der §§ 1163 , 1164 , 1168 , 1172 bis 1175 nur in Ansehung eines Teilbetrags der Hypothek vor , so kann die auf Grund dieser Vorschriften dem Eigentümer oder einem der Eigentümer oder dem persönlichen Schuldner zufallende Hypothek nicht zum Nachteil der dem Gläubiger verbleibenden Hypothek geltend gemacht werden .
BGB 1503. 1 Mehrere anteilsberechtigte Abkömmlinge teilen die ihnen zufallende Hälfte des Gesamtguts nach dem Verhältnis der Anteile , zu denen sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge als Erben des verstorbenen Ehegatten berufen sein würden , wenn dieser erst zur Zeit der Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft gestorben wäre .