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Fachwort
Deutschzeitlichen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: zeit|lic|hen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 898 Aufgabe der Laien ist es , kraft der ihnen eigenen Berufung das Reich Gottes zu suchen , indem sie die zeitlichen Dinge besorgen und Gott gemäß ordnen . . . . Ihre Aufgabe ist es also in besonderer Weise , alle zeitlichen Dinge , mit denen sie eng verbunden sind , so zu erleuchten und zu ordnen , daß sie immer Christus gemäß geschehen , gedeihen und zum Lob des Schöpfers und Erlösers gereichen ( LG 31 ) .
Kte 912 Die Gläubigen sollen lernen , sorgfältig zwischen den Rechten und Pflichten , die ihnen obliegen , insofern sie zur Kirche gehören , und denen , die sie betreffen , sofern sie Glieder der menschlichen Gesellschaft sind , zu unterscheiden . Sie werden sich eifrig darum bemühen , beide miteinander harmonisch zu vereinigen , wobei sie daran denken werden , daß sie sich in jeder zeitlichen Angelegenheit vom christlichen Gewissen führen lassen müssen , weil keine menschliche Aktivität , auch nicht in zeitlichen Angelegenheiten , dem Befehl Gottes entzogen werden kann ( LG 36 ) .
Kte 929 Durch ein vollkommen und gänzlich der Heiligung geweihtes Leben ( Pius XII. , Ap . Konst . Provida Mater ) beteiligen sich die Mitglieder dieser Institute an der Evangelisierungsaufgabe der Kirche in der Welt und gleichsam von der Welt her , in der ihre Gegenwart als Sauerteig wirkt ( PC 11 ) . Ihr Zeugnis eines christlichen Lebens ist darauf hingeordnet , die zeitlichen Dinge gottgemäß zu ordnen und die Welt in der Kraft des Evangeliums zu gestalten . Sie nehmen durch heilige Bindungen die evangelischen Räte auf sich und pflegen untereinander entsprechend dem ihrer Lebensausrichtung eigenen Weltcharakter die Gemeinschaft und Brüderlichkeit ( [ link ] CIC , can . 713 , §2 ) .
Kte 1471 Die Lehre über die Ablässe und deren Anwendung in der Kirche hängen eng mit den Wirkungen des Bußsakramentes zusammen . Was ist der Ablaß ? Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden , die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind . Ihn erlangt der Christgläubige , der recht bereitet ist , unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche , die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet . Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß , je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht . Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden ( Paul VI. , Ap . Konst . Indulgentiarum doctrina normæ 1-3 ) .