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Fachwort
Deutschvorzeitige Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: vorzeitige
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 500 Kündigungsrecht des Darlehensnehmers ; vorzeitige Rückzahlung
BGB 696 Der Verwahrer kann , wenn eine Zeit für die Aufbewahrung nicht bestimmt ist , jederzeit die Rücknahme der hinterlegten Sache verlangen . Ist eine Zeit bestimmt , so kann er die vorzeitige Rücknahme nur verlangen , wenn ein wichtiger Grund vorliegt . Die Verjährung des Anspruchs beginnt mit dem Verlangen auf Rücknahme .
BGB 1379. 1 Ist der Güterstand beendet oder hat ein Ehegatte die Scheidung , die Aufhebung der Ehe , den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft beantragt , kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten 1. Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen ; 2. Auskunft über das Vermögen verlangen , soweit es für die Berechnung des und Endvermögens maßgeblich Anfangsist. Auf Anforderung sind Belege vorzulegen . Jeder Ehegatte kann verlangen , dass er bei der Aufnahme des ihm nach § 260 vorzulegenden Verzeichnisses zugezogen und dass der Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten ermittelt wird . Er kann auch verlangen , dass das Verzeichnis auf seine Kosten durch die zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufgenommen wird .
BGB 1386 Jeder Ehegatte kann unter entsprechender Anwendung des § 1385 die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen .