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Fachwort
Deutschverpfändet Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: verpfändet
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1059b Ein Nießbrauch kann auf Grund der Vorschrift des § 1059a weder gepfändet noch verpfändet noch mit einem Nießbrauch belastet werden .