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Fachwort
Deutschverpachtet Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ver|pachtet
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
verpfuschen
verpackend
33#vernickle,ickelnn,ickelnt,ickelnn
50#vernickle,ickelnst,ickelnt,ickelnn,ickelnt,ickelnn
51#vernickelte,ickelnst,ickeln,ickelnn,ickelnt,ickelnn
64#vernickle,vernicklest,vernickle,vernicklen,vernicklet,vernicklen
51#vernickelte,ickelnst,ickeln,ickelnn,ickelnt,ickelnn
notiere
4#1ver
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BGB 582. 1 Wird ein Grundstück mit Inventar verpachtet , so obliegt dem Pächter die Erhaltung der einzelnen Inventarstücke .
BGB 585. 1 Durch den Landpachtvertrag wird ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn - oder Wirtschaftsgebäuden ( Betrieb ) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet . Landwirtschaft sind die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung , um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen , sowie die gartenbauliche Erzeugung .
BGB 585. 3 Die Vorschriften über Landpachtverträge gelten auch für Pachtverhältnisse über forstwirtschaftliche Grundstücke , wenn die Grundstücke zur Nutzung in einem überwiegend landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet werden .
BGB 1056. 1 Hat der Nießbraucher ein Grundstück über die Dauer des Nießbrauchs hinaus vermietet oder verpachtet , so finden nach der Beendigung des Nießbrauchs die für den Fall der Veräußerung von vermietetem Wohnraum geltenden Vorschriften der §§ 566 , 566a , 566b Abs . 1 und der §§ 566c bis 566e , 567b entsprechende Anwendung .