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Fachwort
Deutschverlängert Grundwort verlängern
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik Trennung: verlän|gert
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Zeit / Dauer Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation
" Ein hohes Lebensalter bedeutet nicht , dass das Alter von Natur kurz wäre und künstlich verlängert werden müsste , sondern dass die von Natur gesetzten Grenzen erreicht werden . " - Lü Bu We
BGB 542. 2 Ein Mietverhältnis , das auf bestimmte Zeit eingegangen ist , endet mit dem Ablauf dieser Zeit , sofern es nicht 1. in den gesetzlich zugelassenen Fällen außerordentlich gekündigt oder 2. verlängert wird .
BGB 545 Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort , so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit , sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt . Die Frist beginnt 1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs , 2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt , in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält .
BGB 559b. 2 Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung . Die Frist verlängert sich um sechs Monate , wenn der Vermieter dem Mieter die zu erwartende Erhöhung der Miete nicht nach § 554 Abs . 3 Satz 1 mitgeteilt hat oder wenn die tatsächliche Mieterhöhung mehr als 10 vom Hundert höher ist als die mitgeteilte .