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Fachwort
Deutschverfeindet Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ver|fei|ndet
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Dtn 4,42 Dorthin soll jeder , der einen Menschen getötet hat , fliehen können , falls er den andern ohne Vorsatz getötet hat und nicht schon früher mit ihm verfeindet gewesen ist . Wenn er in eine dieser Städte flieht , darf er am Leben bleiben .
Dtn 19,4 Und so lautet die Bestimmung für einen , der jemand getötet hat und dorthin flieht , um am Leben zu bleiben : Wenn er den andern ohne Vorsatz erschlagen hat und nicht schon früher mit ihm verfeindet gewesen ist ,
Dtn 19,6 Es darf nicht sein , dass der Weg ( zum Heiligtum ) zu weit ist , damit nicht der Bluträcher , der aus Rachedurst den , der getötet hat , verfolgt , ihn einholt und tödlich trifft , obwohl kein Recht besteht , ihn zu töten , da er ja mit dem Getöteten nicht schon früher verfeindet war .
Dtn 19,11 Wenn es sich um einen Mann handelt , der mit einem andern verfeindet war , wenn er ihm auflauerte , ihn überfiel und tödlich traf , sodass er starb , und wenn er in eine dieser Städte floh ,