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Fachwort
Deutschungünstige Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ung|üns|tige
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2128. 1 Wird durch das Verhalten des Vorerben oder durch seine ungünstige Vermögenslage die Besorgnis einer erheblichen Verletzung der Rechte des Nacherben begründet , so kann der Nacherbe Sicherheitsleistung verlangen .