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Trennung:
unge|acht|et
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Status:
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BGB 590a Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort , so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen .
BGB 1053 Macht der Nießbraucher einen Gebrauch von der Sache , zu dem er nicht befugt ist , und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers fort , so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen .
BGB 1054 Verletzt der Nießbraucher die Rechte des Eigentümers in erheblichem Maß und setzt er das verletzende Verhalten ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers fort , so kann der Eigentümer die Anordnung einer Verwaltung nach § 1052 verlangen .
BGB 1217. 1 Verletzt der Pfandgläubiger die Rechte des Verpfänders in erheblichem Maße und setzt er das verletzende Verhalten ungeachtet einer Abmahnung des Verpfänders fort , so kann der Verpfänder verlangen , dass das Pfand auf Kosten des Pfandgläubigers hinterlegt oder , wenn es sich nicht zur Hinterlegung eignet , an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer abgeliefert wird .