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Fachwort
Deutschunbedingte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: unbe|din|gte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2294 Die Meinung , die wissenschaftliche Forschung und ihre Anwendungen seien wertfrei , ist eine Illusion . Auch lassen sich die Kriterien für die Orientierung der Forschung weder einfach aus der technischen Wirksamkeit noch aus dem Nutzen ableiten , den sie für die einen zum Schaden der anderen haben kann , und erst recht nicht aus den herrschenden Ideologien . Wissenschaft und Technik erfordern ihrem inneren Sinn gemäß die unbedingte Achtung der sittlichen Grundwerte . Sie müssen im Dienst der menschlichen Person , ihrer unveräußerlichen Rechte , ihres wahren , ganzheitlichen Wohls stehen , wie das dem Plan und dem Willen Gottes entspricht .
Kte 2466 In Jesus Christus hat sich die Wahrheit Gottes voll und ganz gezeigt . Weil voll Gnade und Wahrheit ( Joh 1,14 ) , ist er das Licht der Welt ( Joh 8,12 ) , die Wahrheit selbst [ Vgl . Joh 14,6]"damit jeder , der an mich glaubt , nicht in der Finsternis bleibt " ( Joh 12,46 ) . Wer in Jesu Wort bleibt , ist wahrhaft Jesu Jünger ; er wird die Wahrheit erkennen , und die Wahrheit wird [ ihn ] befreien ( Joh 8,32 ) und heiligen [ Vgl . Joh 17,17 ] . Jesus nachfolgen heißt aus dem Geist der Wahrheit ( Joh 14,17 ) leben , den der Vater in seinem Namen sendet [ Vgl . Joh 14:26 ] und der in die ganze Wahrheit führen wird ( Joh 16,13 ) . Seine Jünger lehrt Jesus unbedingte Wahrheitsliebe : Euer Ja sei ein Ja , euer Nein ein Nein ( Mt 5,37 ) .
Kte 1646 Die eheliche Liebe verlangt von Natur aus von den Gatten unverletzliche Treue . Das ergibt sich aus der gegenseitigen Hingabe , in der die beiden Gatten sich einander schenken . Liebe will endgültig sein . Sie kann nicht bloß bis auf weiteres gelten . Diese innige Vereinigung als gegenseitiges Sichschenken zweier Personen wie auch das Wohl der Kinder verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche Einheit ( GS 48,1 ) .
BGB 2313. 1 Bei der Feststellung des Wertes des Nachlasses bleiben Rechte und Verbindlichkeiten , die von einer aufschiebenden Bedingung abhängig sind , außer Ansatz . Rechte und Verbindlichkeiten , die von einer auflösenden Bedingung abhängig sind , kommen als unbedingte in Ansatz . Tritt die Bedingung ein , so hat die der veränderten Rechtslage entsprechende Ausgleichung zu erfolgen .