| Fachwort | 
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  | Deutsch | umzusetzen   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | umzu|setz|en  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  | Beziehung | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | unbefristet   | 
 | umschwenktet   | 
 |  39#umwechsle,wechselnn,wechselnt,wechselnn   | 
 |  60#umwechsle,wechselnst,wechselnt,wechselnn,wechselnt,wechselnn   | 
 |  61#umwechselte,wechselnst,wechseln,wechselnn,wechselnt,wechselnn   | 
 |  64#umwechsle,umwechslest,umwechsle,umwechslen,umwechslet,umwechslen   | 
 |  61#umwechselte,wechselnst,wechseln,wechselnn,wechselnt,wechselnn   | 
 | wegwehen   | 
 | *v   | 
 |   1#0   | 
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 |   1#0   | 
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 | Kte 1349 Der Wortgottesdienst enthält Lesungen aus den Schriften der Propheten , das heißt aus dem Alten Testament , und aus den Aufzeichnungen der Apostel , nämlich aus ihren Briefen und den Evangelien . Eine Homilie fordert dazu auf , dieses Wort als das aufzunehmen , was es wirklich ist : Wort Gottes [ Vgl . 1 Thess 2,13 ] , und es in die Tat umzusetzen . Darauf folgen die Bitten für alle Menschen , gemäß dem Wort des Apostels : Vor allem fordere ich zu Bitten und Gebeten , zu Fürbitte und Danksagung auf , und zwar für alle Menschen , für die Herrscher und für alle , die Macht ausüben ( 1 Tim 2,1-2 ) .   | 
 | BGB 49. 1 Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen , die Forderungen einzuziehen , das übrige Vermögen in Geld umzusetzen , die Gläubiger zu befriedigen und den Überschuss den Anfallberechtigten auszuantworten . Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen . Die Einziehung der Forderungen sowie die Umsetzung des Übrigen Vermögens in Geld darf unterbleiben , soweit diese Maßregeln nicht zur Befriedigung der Gläubiger oder zur Verteilung des Überschusses unter die Anfallberechtigten erforderlich sind .   | 
 | BGB 733. 3 Zur Berichtigung der Schulden und zur Rückerstattung der Einlagen ist das Gesellschaftsvermögen , soweit erforderlich , in Geld umzusetzen .   | 
 | BGB 1475. 3 Das Gesamtgut ist in Geld umzusetzen , soweit dies erforderlich ist , um die Gesamtgutsverbindlichkeiten zu berichtigen .   | 
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