Fachwort |
|
|
Deutsch | umzusetzen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | umzu|setz|en |
Inhalt | fehlt |
Status: | Beziehung |
Worttyp | fehlt |
| unbefristet |
| umschwenktet |
| 39#umwechsle,wechselnn,wechselnt,wechselnn |
| 60#umwechsle,wechselnst,wechselnt,wechselnn,wechselnt,wechselnn |
| 61#umwechselte,wechselnst,wechseln,wechselnn,wechselnt,wechselnn |
| 64#umwechsle,umwechslest,umwechsle,umwechslen,umwechslet,umwechslen |
| 61#umwechselte,wechselnst,wechseln,wechselnn,wechselnt,wechselnn |
| wegwehen |
| *v |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| 1#0 |
| |
| Kte 1349 Der Wortgottesdienst enthält Lesungen aus den Schriften der Propheten , das heißt aus dem Alten Testament , und aus den Aufzeichnungen der Apostel , nämlich aus ihren Briefen und den Evangelien . Eine Homilie fordert dazu auf , dieses Wort als das aufzunehmen , was es wirklich ist : Wort Gottes [ Vgl . 1 Thess 2,13 ] , und es in die Tat umzusetzen . Darauf folgen die Bitten für alle Menschen , gemäß dem Wort des Apostels : Vor allem fordere ich zu Bitten und Gebeten , zu Fürbitte und Danksagung auf , und zwar für alle Menschen , für die Herrscher und für alle , die Macht ausüben ( 1 Tim 2,1-2 ) . |
| BGB 49. 1 Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen , die Forderungen einzuziehen , das übrige Vermögen in Geld umzusetzen , die Gläubiger zu befriedigen und den Überschuss den Anfallberechtigten auszuantworten . Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen . Die Einziehung der Forderungen sowie die Umsetzung des Übrigen Vermögens in Geld darf unterbleiben , soweit diese Maßregeln nicht zur Befriedigung der Gläubiger oder zur Verteilung des Überschusses unter die Anfallberechtigten erforderlich sind . |
| BGB 733. 3 Zur Berichtigung der Schulden und zur Rückerstattung der Einlagen ist das Gesellschaftsvermögen , soweit erforderlich , in Geld umzusetzen . |
| BGB 1475. 3 Das Gesamtgut ist in Geld umzusetzen , soweit dies erforderlich ist , um die Gesamtgutsverbindlichkeiten zu berichtigen . |
| |