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Fachwort
Deutschumgebildet Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: umgebildet
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2172. 1 Die Leistung einer vermachten Sache gilt auch dann als unmöglich , wenn die Sache mit einer anderen Sache in solcher Weise verbunden , vermischt oder vermengt worden ist , dass nach den §§ 946 bis 948 das Eigentum an der anderen Sache sich auf sie erstreckt oder Miteigentum eingetreten ist , oder wenn sie in solcher Weise verarbeitet oder umgebildet worden ist , dass nach § 950 derjenige , welcher die neue Sache hergestellt hat , Eigentümer geworden ist .