| Fachwort | 
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  | Deutsch | sofortiges   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | sofortiges  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | BGB 229 Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt , zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten , welcher der Flucht verdächtig ist , festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung , die dieser zu dulden verpflichtet ist , beseitigt , handelt nicht widerrechtlich , wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht , dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde .   | 
 | GG 115a. 2 Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen oder ist er nicht beschlußfähig , so trifft der Gemeinsame Ausschuß diese Feststellung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen , mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder .   | 
 | GG 115i. 1 Sind die zuständigen Bundesorgane außerstande , die notwendigen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr zu treffen , und erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges selbständiges Handeln in einzelnen Teilen des Bundesgebietes , so sind die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Behörden oder Beauftragten befugt , für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen im Sinne des Artikels 115f Abs . 1 zu treffen .   | 
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