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Fachwort
Englischsofortigen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: sof|ort|igen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 323. 2 Die Fristsetzung ist entbehrlich , wenn 1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert , 2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder 3. besondere Umstände vorliegen , die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen .
BGB 1086 Die Gläubiger des Bestellers können , soweit ihre Forderungen vor der Bestellung entstanden sind , ohne Rücksicht auf den Nießbrauch Befriedigung aus den dem Nießbrauch unterliegenden Gegenständen verlangen . Hat der Nießbraucher das Eigentum an verbrauchbaren Sachen erlangt , so tritt an die Stelle der Sachen der Anspruch des Bestellers auf Ersatz des Wertes ; der Nießbraucher ist den Gläubigern gegenüber zum sofortigen Ersatz verpflichtet .