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Fachwort
Deutschsinnlichen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: sinnlichen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1768 Starke Empfindungen sind weder für die sittliche Haltung noch für die Heiligkeit der Menschen entscheidend ; sie sind aber die unerschöpfliche Vorratskammer von Bildern und Gemütsregungen , in denen sich das sittliche Leben äußert . Die Leidenschaften sind sittlich gut , wenn sie zu einer guten Handlung beitragen ; schlecht , wenn das Gegenteil der Fall ist . Der rechte Wille ordnet die sinnlichen Regungen , die er sich zu eigen macht , auf das Gute und auf die Seligkeit hin ; der schlechte Wille erliegt den ungeordneten Leidenschaften und steigert sie . Die Gemütsbewegungen und Gefühle können in die Tugenden aufgenommen oder durch die Laster verdorben werden .
Kte 1803 Was immer wahrhaft , edel , recht , was lauter , liebenswert , ansprechend ist , was Tugend heißt und lobenswert ist , darauf seid bedacht ! ( Phil 4,8 ) . Die Tugend ist eine beständige , feste Neigung , das Gute zu tun . Sie ermöglicht dem Menschen , nicht nur gute Taten zu vollbringen , sondern sein Bestes zu leisten . Mit all seinen sinnlichen und geistigen Kräften strebt der tugendhafte Mensch nach dem Guten . Er sucht es zu erreichen und entscheidet sich bei seinen konkreten Handlungen dafür . Das Ziel eines tugendhaften Lebens besteht darin , Gott ähnlich zu werden ( Gregor von Nyssa , beat . 1 ) .
Kte 2515 Seiner etymologischen Bedeutung nach kann das Wort Begierde jede heftige Form des menschlichen Verlangens bezeichnen . Die christliche Theologie versteht darunter eine Regung des sinnlichen Strebevermögens , die sich der menschlichen Vernunft widersetzt . Der hi . Apostel Paulus gebraucht das Wort für das Aufbegehren des Fleisches wider den Geist [ Vgl . Gal 5,16:17 ; Eph 2,3 ] . Die Begierde entstammt dem Ungehorsam der ersten Sünde [ Vgl . Gen 3,11 ] . Auch wenn die Begierde selbst keine Verfehlung ist , stört sie doch die Ordnung der sittlichen Kräfte des Menschen und macht diesen geneigt , Sünden zu begehen [ Vgl . K . v . Trient DS 1515. ] .