Fachwort |
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Deutsch | regelmäßig | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | re|gelmäs|sig |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2698 Die Überlieferung der Kirche bietet den Gläubigen sich regelmäßig wiederholende Gebete an , um das ständige Gebet zu fördern . Einige davon sind tägliche Gebete , z . B . das Morgen - und das Abendgebet , das Gebet vor und nach den Mahlzeiten und das Stundengebet . Der Sonntag mit seiner Ausrichtung auf die Eucharistie wird besonders durch das Gebet geheiligt . Das Kirchenjahr mit seinen großen Festen ist das zeitliche Grundmaß im Gebetsieben der Christen . |
| Kte 1651 Den Christen , die in dieser Situation leben und oft den Glauben bewahren und ihre Kinder christlich erziehen möchten , sollen die Priester und die ganze Gemeinde aufmerksame Zuwendung schenken , damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten , an deren Leben sie sich als Getaufte beteiligen können und sollen . Sie sollen ermahnt werden , das Wort Gottes zu hören , am heiligen Meßopfer teilzunehmen , regelmäßig zu beten , die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe und Unternehmungen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen , die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke der Buße zu pflegen , um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich herabzurufen ( FC 84 ) . |
| Kte 2707 Die Methoden betrachtenden Gebetes sind so unterschiedlich wie die geistlichen Lehrer . Ein Christ soll regelmäßig meditieren . Andernfalls gleicht er dem Weg , dem felsigen oder dem dornenüberwachsenen Boden aus dem Gleichnis vom Sämann [ Vgl . Mk 4,4-:7 ] . Eine Methode aber ist nur ein Führer . So ist es wichtig , mit dem Heiligen Geist auf Christus Jesus , dem einzigen Weg des Gebetes , voranzuschreiten . |
| BGB 101 Ist jemand berechtigt , die Früchte einer Sache oder eines Rechts bis zu einer bestimmten Zeit oder von einer bestimmten Zeit an zu beziehen , so gebühren ihm , sofern nicht ein anderes bestimmt ist : 1. die in § 99 Abs . 1 bezeichneten Erzeugnisse und Bestandteile , auch wenn er sie als Früchte eines Rechts zu beziehen hat , insoweit , als sie während der Dauer der Berechtigung von der Sache getrennt werden , 2. andere Früchte insoweit , als sie während der Dauer der Berechtigung fällig werden ; bestehen jedoch die Früchte in der Vergütung für die Überlassung des Gebrauchs oder des Fruchtgenusses , in Zinsen , Gewinnanteilen oder anderen regelmäßig wiederkehrenden Erträgen , so gebührt dem Berechtigten ein der Dauer seiner Berechtigung entsprechender Teil . |
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