Fachwort |
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Deutsch | nachhaltig | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | nachhaltig |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 559. 1 Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt , die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen , die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken ( Modernisierung ) , oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt , die er nicht zu vertreten hat , so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen . |
| BGB 569. 2 Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs . 1 liegt ferner vor , wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört , so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls , insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien , und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann . |
| BGB 593. 1 Haben sich nach Abschluss des Pachtvertrags die Verhältnisse , die für die Festsetzung der Vertragsleistungen maßgebend waren , nachhaltig so geändert , dass die gegenseitigen Verpflichtungen in ein grobes Missverhältnis zueinander geraten sind , so kann jeder Vertragsteil eine Änderung des Vertrags mit Ausnahme der Pachtdauer verlangen . Verbessert oder verschlechtert sich infolge der Bewirtschaftung der Pachtsache durch den Pächter deren Ertrag , so kann , soweit nichts anderes vereinbart ist , eine Änderung der Pacht nicht verlangt werden . |
| BGB 593. 2 Eine Änderung kann frühestens zwei Jahre nach Beginn des Pachtverhältnisses oder nach dem Wirksamwerden der letzten Änderung der Vertragsleistungen verlangt werden . Dies gilt nicht , wenn verwüstende Naturereignisse , gegen die ein Versicherungsschutz nicht üblich ist , das Verhältnis der Vertragsleistungen grundlegend und nachhaltig verändert haben . |
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