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Fachwort
Deutschnachgeholt Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: nachgeholt
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1760. 3 Die Aufhebung ist ausgeschlossen , wenn der Erklärende nach Wegfall der Geschäftsunfähigkeit , der Bewusstlosigkeit , der Störung der Geistestätigkeit , der durch die Drohung bestimmten Zwangslage , nach der Entdeckung des Irrtums oder nach Ablauf der in § 1747 Abs . 2 Satz 1 bestimmten Frist den Antrag oder die Einwilligung nachgeholt oder sonst zu erkennen gegeben hat , dass das Annahmeverhältnis aufrechterhalten werden soll . Die Vorschriften des § 1746 Abs . 1 Satz 2 , 3 und des § 1750 Abs . 3 Satz 1 , 2 sind entsprechend anzuwenden .
BGB 1760. 5 Ist beim Ausspruch der Annahme zu Unrecht angenommen worden , dass ein Elternteil zur Abgabe der Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt sei , so ist die Aufhebung ausgeschlossen , wenn der Elternteil die Einwilligung nachgeholt oder sonst zu erkennen gegeben hat , dass das Annahmeverhältnis aufrechterhalten werden soll . Die Vorschrift des § 1750 Abs . 3 Satz 1 , 2 ist entsprechend anzuwenden .