kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschmittelbare Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: mittelbare
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 869 Wird gegen den Besitzer verbotene Eigenmacht verübt , so stehen die in den §§ 861 , 862 bestimmten Ansprüche auch dem mittelbaren Besitzer zu . Im Falle der Entziehung des Besitzes ist der mittelbare Besitzer berechtigt , die Wiedereinräumung des Besitzes an den bisherigen Besitzer zu verlangen ; kann oder will dieser den Besitz nicht wieder übernehmen , so kann der mittelbare Besitzer verlangen , dass ihm selbst der Besitz eingeräumt wird . Unter der gleichen Voraussetzung kann er im Falle des § 867 verlangen , dass ihm die Aufsuchung und Wegschaffung der Sache gestattet wird .
BGB 870 Der mittelbare Besitz kann dadurch auf einen anderen übertragen werden , dass diesem der Anspruch auf Herausgabe der Sache abgetreten wird .
BGB 871 Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art , so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer .
BGB 986. 1 Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern , wenn er oder der mittelbare Besitzer , von dem er sein Recht zum Besitz ableitet , dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist . Ist der mittelbare Besitzer dem Eigentümer gegenüber zur Überlassung des Besitzes an den Besitzer nicht befugt , so kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache an den mittelbaren Besitzer oder , wenn dieser den Besitz nicht wieder übernehmen kann oder will , an sich selbst verlangen .