kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
jeweiligem
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
jeweiligem
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 1210. 1 Das Pfand haftet für die Forderung in deren jeweiligem Bestand , insbesondere auch für Zinsen und Vertragsstrafen . Ist der persönliche Schuldner nicht der Eigentümer des Pfandes , so wird durch ein Rechtsgeschäft , das der Schuldner nach der Verpfändung vornimmt , die Haftung nicht erweitert .