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Fachwort
Deutschhäuslicher Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: häuslicher
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 208 Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt . Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft , so ist die Verjährung auch bis zur Beendigung der häuslichen Gemeinschaft gehemmt .
BGB 1600. 4 Eine sozial-familiäre Beziehung nach den Absätzen 2 und 3 besteht , wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr . 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat . Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor , wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr . 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat .
BGB 1685. 2 Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes , wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben ( sozial-familiäre Beziehung ) . Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen , wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat .
BGB 2028. 1 Wer sich zur Zeit des Erbfalls mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft befunden hat , ist verpflichtet , dem Erben auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen , welche erbschaftliche Geschäfte er geführt hat und was ihm über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände bekannt ist .