| Fachwort | 
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  | Deutsch | gleichwohl   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | gleichwohl  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | BGB 674 Erlischt der Auftrag in anderer Weise als durch Widerruf , so gilt er zugunsten des Beauftragten gleichwohl als fortbestehend , bis der Beauftragte von dem Erlöschen Kenntnis erlangt oder das Erlöschen kennen muss .   | 
 | BGB 729 Wird die Gesellschaft aufgelöst , so gilt die Befugnis eines Gesellschafters zur Geschäftsführung zu seinen Gunsten gleichwohl als fortbestehend , bis er von der Auflösung Kenntnis erlangt oder die Auflösung kennen muss . Das Gleiche gilt bei Fortbestand der Gesellschaft für die Befugnis zur Geschäftsführung eines aus der Gesellschaft ausscheidenden Gesellschafters oder für ihren Verlust in sonstiger Weise .   | 
 | BGB 749. 2 Wird das Recht , die Aufhebung zu verlangen , durch Vereinbarung für immer oder auf Zeit ausgeschlossen , so kann die Aufhebung gleichwohl verlangt werden , wenn ein wichtiger Grund vorliegt . Unter der gleichen Voraussetzung kann , wenn eine Kündigungsfrist bestimmt wird , die Aufhebung ohne Einhaltung der Frist verlangt werden .   | 
 | BGB 829 Wer in einem der in den §§ 823 bis 826 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden auf Grund der §§ 827 , 828 nicht verantwortlich ist , hat gleichwohl , sofern der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann , den Schaden insoweit zu ersetzen , als die Billigkeit nach den Umständen , insbesondere nach den Verhältnissen der Beteiligten , eine Schadloshaltung erfordert und ihm nicht die Mittel entzogen werden , deren er zum angemessenen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf .   | 
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