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Fachwort
Deutschgehörenden Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: geh|ör|en|den
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Neh 11,30 Sanoach , Adullam und den zu ihnen gehörenden Gehöften , in Lachisch und seiner Gemarkung sowie in Aseka und seinen Tochterstädten . Sie siedelten also von Beerscheba bis zum Hinnomtal .
Num 4,10 Ihn und alle zu ihm gehörenden Geräte legen sie auf eine Decke aus Tahaschhaut , dann legen sie alles auf das Traggestell .
BGB 268. 1 Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand , so ist jeder , der Gefahr läuft , durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an dem Gegenstand zu verlieren , berechtigt , den Gläubiger zu befriedigen . Das gleiche Recht steht dem Besitzer einer Sache zu , wenn er Gefahr läuft , durch die Zwangsvollstreckung den Besitz zu verlieren .
BGB 582. 2 Der Verpächter ist verpflichtet , Inventarstücke zu ersetzen , die infolge eines vom Pächter nicht zu vertretenden Umstands in Abgang kommen . Der Pächter hat jedoch den gewöhnlichen Abgang der zum Inventar gehörenden Tiere insoweit zu ersetzen , als dies einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht .