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Fachwort
Deutschgeeigneter Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: geeig|net|er
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Einsetzung geeigneter Vorsteher
Kte 1632 Damit das Ja der Brautleute ein freier , verantwortlicher Akt ist und damit der Ehebund feste und dauerhafte menschliche und christliche Grundlagen hat , ist die Vorbereitung auf die Ehe höchst wichtig . Das Beispiel und die Erziehung durch Eltern und Familien bleiben die beste Vorbereitung . Die Seelsorger und die christliche Gemeinde als eine Familie Gottes spielen bei der Weitergabe der menschlichen und christlichen Werte der Ehe und der Familie eine unersetzliche Rolle [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1063 ] , und zwar umsomehr , als in unserer Zeit viele junge Menschen das Zerbrechen von Ehen erleben müssen , so daß diese Vorbereitung nicht mehr genügend gewährleistet ist . Jugendliche sollen über die Würde , die Aufgaben und den Vollzug der ehelichen Liebe am besten im Kreis der Familie selbst rechtzeitig in geeigneter Weise unterrichtet werden , damit sie , an keusche Zucht gewöhnt , im entsprechenden Alter nach einer ehrenhaften Brautzeit in die Ehe eintreten können ( GS 49,3 ) .
Kte 2226 Die Erziehung zum Glauben durch die Eltern muß schon in frühester Kindheit einsetzen . Sie beginnt damit , daß die Familienmitglieder einander helfen , durch das Zeugnis eines dem Evangelium entsprechenden Lebens im Glauben zu wachsen . Die Familienkatechese geht allen anderen Formen der Glaubensunterweisung voran , begleitet und bereichert sie . Die Eltern haben die Sendung , ihre Kinder beten zu lehren und sie ihre Berufung als Kinder Gottes entdecken zu lassen [ Vgl . LG 11. ] . Die Pfarrei ist für die christlichen Familien Eucharistiegemeinschaft und Herz des liturgischen Lebens . Sie ist ein besonders geeigneter Ort für die Katechese der Kinder und der Eltern .
Kte 2684 In der Gemeinschaft der Heiligen haben sich im Lauf der Geschichte der Kirchen verschiedene Spiritualitäten [ geistliche Lebenshaltungen ] entwikkelt . Das persönliche Charisma eines Zeugen der Liebe Gottes zu den Menschen konnte weitergegeben werden , wie der Geist des Elija an Elischa [ Vgl . 2 Kön 2,9 ] und an Johannes den Täufer [ Vgl . Lk 1,17 ] , damit die Jünger an diesem Geist Anteil hätten [ Vgl . PC 2. ] . Eine Spiritualität erwächst aus verschiedenen liturgischen und theologischen Richtungen . Sie zeugt von der Einwurzelung des Glaubens in ein bestimmtes menschliches Umfeld und dessen Geschichte . Die verschiedenen christlichen Spiritualitäten nehmen an der lebendigen Überlieferung des Betens teil . Sie sind unerläßliche Führer für die Gläubigen . Die reiche Vielfalt geistlicher Lebenshaltungen widerspiegelt das reine und einzige Licht des Heiligen Geistes . Der Geist ist wahrhaft der Ort der Heiligen , und der Heilige ist für den Geist ein geeigneter Ort , denn er läßt Gott bei sich wohnen und wird Tempel des Geistes genannt ( Basilius , Spir . 26,62 ) .
BGB 55a. 1 Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen , dass und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als automatisierte Datei geführt wird . Hierbei muss gewährleistet sein , dass 1. die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung eingehalten , insbesondere Vorkehrungen gegen einen Datenverlust getroffen sowie die erforderlichen Kopien der Datenbestände mindestens tagesaktuell gehalten und die originären Datenbestände sowie deren Kopien sicher aufbewahrt werden , 2. die vorzunehmenden Eintragungen alsbald in einen Datenspeicher aufgenommen und auf Dauer inhaltlich unverändert in lesbarer Form wiedergegeben werden können , 3. die nach der Anlage zu § 126 Abs . 1 Satz 2 Nr . 3 der Grundbuchordnung gebotenen Maßnahmen getroffen werden . Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die Ermächtigung nach Satz 1 auf die Landesjustizverwaltungen übertragen . BGB 55a. 2 Das maschinell geführte Vereinsregister tritt für eine Seite des Registers an die Stelle des bisherigen Registers , sobald die Eintragungen dieser Seite in den für die Vereinsregistereintragungen bestimmten Datenspeicher aufgenommen und als Vereinsregister freigegeben worden sind . Die entsprechenden Seiten des bisherigen Vereinsregisters sind mit einem Schließungsvermerk zu versehen . BGB 55a. 3 Eine Eintragung wird wirksam , sobald sie in den für die Registereintragungen bestimmten Datenspeicher aufgenommen ist und auf Dauer inhaltlich unverändert in lesbarer Form wiedergegeben werden kann . Durch eine Bestätigungsanzeige oder in anderer geeigneter Weise ist zu überprüfen , ob diese Voraussetzungen eingetreten sind . Jede Eintragung soll den Tag angeben , an dem sie wirksam geworden ist .