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Fachwort
Deutschfrühestens Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: frühestens
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 203 Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände , so ist die Verjährung gehemmt , bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert . Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein .
BGB 479. 2 Die Verjährung der in den §§ 437 und 478 Abs . 2 bestimmten Ansprüche des Unternehmers gegen seinen Lieferanten wegen des Mangels einer an einen Verbraucher verkauften neu hergestellten Sache tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein , in dem der Unternehmer die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat . Diese Ablaufhemmung endet spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt , in dem der Lieferant die Sache dem Unternehmer abgeliefert hat .
BGB 489. 1 Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen , 1. wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist , unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages , an dem die Sollzinsbindung endet ; ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart , so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages , an dem die Sollzinsbindung endet , kündigen ; 2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen , so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs .
BGB 550 Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen , so gilt er für unbestimmte Zeit . Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig .