| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | friedliche | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | friedliche | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | GG 24. 2 Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen ; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen , die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern . | 
|  | GG 26. 1 Handlungen , die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden , das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören , insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten , sind verfassungswidrig . Sie sind unter Strafe zu stellen . | 
|  | GG 96. 5 Für Strafverfahren auf den folgenden Gebieten kann ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates vorsehen , dass Gerichte der Länder Gerichtsbarkeit des Bundes ausüben : 1. Völkermord ; 2. völkerstrafrechtliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit ; 3. Kriegsverbrechen ; 4. andere Handlungen , die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden , das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören ( Artikel 26 Abs . 1 ) ; 5. Staatsschutz . | 
|  | Dtn 20,10 Wenn du vor eine Stadt ziehst , um sie anzugreifen , dann sollst du ihr zunächst eine friedliche Einigung vorschlagen . | 
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