Fachwort |
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Deutsch | fortgelten | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | fortgelten |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| GG 123. 2 Die vom Deutschen Reich abgeschlossenen Staatsverträge , die sich auf Gegenstände beziehen , für die nach diesem Grundgesetze die Landesgesetzgebung zuständig ist , bleiben , wenn sie nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen gültig sind und fortgelten , unter Vorbehalt aller Rechte und Einwendungen der Beteiligten in Kraft , bis neue Staatsverträge durch die nach diesem Grundgesetze zuständigen Stellen abgeschlossen werden oder ihre Beendigung auf Grund der in ihnen enthaltenen Bestimmungen anderweitig erfolgt . |
| GG 129. 1 Soweit in Rechtsvorschriften , die als Bundesrecht fortgelten , eine Ermächtigung zum Erlasse von Rechtsverordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie zur Vornahme von Verwaltungsakten enthalten ist , geht sie auf die nunmehr sachlich zuständigen Stellen über . In Zweifelsfällen entscheidet die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Bundesrate ; die Entscheidung ist zu veröffentlichen . |
| GG 129. 2 Soweit in Rechtsvorschriften , die als Landesrecht fortgelten , eine solche Ermächtigung enthalten ist , wird sie von den nach Landesrecht zuständigen Stellen ausgeübt . |
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