kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschersetzende Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: erse|tze|nde
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
erfinderisch
erschrocken
Das Gebet eines Unglücklichen
103. Kap.
Ein Loblied auf den gütigen und verzeihenden Gott
103. Kap.
Das Gebet eines Unglücklichen
104. Kap.
Ein Loblied auf den Schöpfer
103. Kap.
Ein Loblied auf den gütigen und verzeihenden Gott
103. Kap.
105. Kap.
105. Kap.
105. Kap.
Ein Loblied auf den Herrn der Geschichte
106. Kap.
Ein Loblied auf den Herrn der Geschichte
Das Gebet eines Unglücklichen
Das Gebet eines Unglücklichen
Das Gebet eines Unglücklichen
103. Kap.
107. Kap.
103. Kap.
Ein Danklied der Erlösten
Ein Danklied der Erlösten
Ein Danklied der Erlösten
108. Kap.
109. Kap.
108. Kap.
BGB 252 Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn . Als entgangen gilt der Gewinn , welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen , insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen , mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte .
BGB 1039. 1 Der Nießbraucher erwirbt das Eigentum auch an solchen Früchten , die er den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zuwider oder die er deshalb im Übermaß zieht , weil dies infolge eines besonderen Ereignisses notwendig geworden ist . Er ist jedoch , unbeschadet seiner Verantwortlichkeit für ein Verschulden , verpflichtet , den Wert der Früchte dem Eigentümer bei der Beendigung des Nießbrauchs zu ersetzen und für die Erfüllung dieser Verpflichtung Sicherheit zu leisten . Sowohl der Eigentümer als der Nießbraucher kann verlangen , dass der zu ersetzende Betrag zur Wiederherstellung der Sache insoweit verwendet wird , als es einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht .