Fachwort |
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Deutsch | ersetzende | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | erse|tze|nde |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| erfinderisch |
| erschrocken |
| Das Gebet eines Unglücklichen |
| 103. Kap. |
| Ein Loblied auf den gütigen und verzeihenden Gott |
| 103. Kap. |
| Das Gebet eines Unglücklichen |
| 104. Kap. |
| Ein Loblied auf den Schöpfer |
| 103. Kap. |
| Ein Loblied auf den gütigen und verzeihenden Gott |
| 103. Kap. |
| 105. Kap. |
| 105. Kap. |
| 105. Kap. |
| Ein Loblied auf den Herrn der Geschichte |
| 106. Kap. |
| Ein Loblied auf den Herrn der Geschichte |
| Das Gebet eines Unglücklichen |
| Das Gebet eines Unglücklichen |
| Das Gebet eines Unglücklichen |
| 103. Kap. |
| 107. Kap. |
| 103. Kap. |
| Ein Danklied der Erlösten |
| Ein Danklied der Erlösten |
| Ein Danklied der Erlösten |
| 108. Kap. |
| 109. Kap. |
| 108. Kap. |
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| BGB 252 Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn . Als entgangen gilt der Gewinn , welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen , insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen , mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte . |
| BGB 1039. 1 Der Nießbraucher erwirbt das Eigentum auch an solchen Früchten , die er den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zuwider oder die er deshalb im Übermaß zieht , weil dies infolge eines besonderen Ereignisses notwendig geworden ist . Er ist jedoch , unbeschadet seiner Verantwortlichkeit für ein Verschulden , verpflichtet , den Wert der Früchte dem Eigentümer bei der Beendigung des Nießbrauchs zu ersetzen und für die Erfüllung dieser Verpflichtung Sicherheit zu leisten . Sowohl der Eigentümer als der Nießbraucher kann verlangen , dass der zu ersetzende Betrag zur Wiederherstellung der Sache insoweit verwendet wird , als es einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht . |
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