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Fachwort
Deutscherkennbare Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: er|ke|nnbare
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1854 Die Sünden sind nach ihrer Schwere zu beurteilen . Die schon in der Schrift erkennbare [ Vgl . 1 Joh 6,16-17 ] Unterscheidung zwischen Todsünde und läßlicher Sünde wurde von der Überlieferung der Kirche übernommen . Die Erfahrung der Menschen bestätigt sie .
BGB 305. 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags , wenn der Verwender bei Vertragsschluss 1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder , wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist , durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und 2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft , in zumutbarer Weise , die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt , von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen , und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist .