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Fachwort
Deutscheingeführt Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: e|in|gef|ührt
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
eingefroren
eingemeißelt
25#friss,frisen,frist,frisen
43#fresse,frisst,frisst,fressen,fresst,fressen
34#fraß,fraß,fraß,fraßen,fraßt,fraßen
44#fresse,fresse,fresse,fressen,fresset,fressen
38#fräße,fräße,fräße,fräßen,fräßet,fräßen
fulvous
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0 eingeführt
Hebr 7,19 denn das Gesetz hat nicht zur Vollendung geführt - , und eine bessere Hoffnung wird eingeführt , durch die wir Gott nahe kommen .
Kte 1159 Das heilige Bild , die liturgische Ikone , stellt in erster Linie Christus dar . Es kann nicht den unsichtbaren , unfaßbaren Gott darstellen . Die Inkarnation des Sohnes Gottes hat eine neue Bilder-"Ökonomie " eingeführt : Einst konnte Gott , der weder Körper noch Gestalt hat , keineswegs durch ein Bild dargestellt werden . Aber jetzt , nachdem er im Fleisch sichtbar wurde und mit den Menschen lebte , kann ich von dem , was ich von Gott gesehen habe , ein Bild machen . . . Wir schauen mit enthülltem Angesicht die Herrlichkeit des Herrn ( Johannes v . Damaskus , imag . 1,16 ) .
2Kön 17,19 Doch auch Juda befolgte nicht die Befehle des Herrn , seines Gottes , sondern ahmte die Bräuche nach , die Israel eingeführt hatte .
BGB 310. 3 Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ( Verbraucherverträge ) finden die Vorschriften dieses Abschnitts mit folgenden Maßgaben Anwendung : 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als vom Unternehmer gestellt , es sei denn , dass sie durch den Verbraucher in den Vertrag eingeführt wurden ; 2. § 305c Abs . 2 und die §§ 306 und 307 bis 309 dieses Gesetzes sowie Artikel 46b des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche finden auf vorformulierte Vertragsbedingungen auch dann Anwendung , wenn diese nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind und soweit der Verbraucher auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte ; 3. bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs . 1 und 2 sind auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen .