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Fachwort
Deutschdesjenigen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: desjenigen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 11 Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern ; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils , dem das Recht fehlt , für die Person des Kindes zu sorgen . Steht keinem Elternteil das Recht zu , für die Person des Kindes zu sorgen , so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen , dem dieses Recht zusteht . Das Kind behält den Wohnsitz , bis es ihn rechtsgültig aufhebt .
BGB 132. 2 Befindet sich der Erklärende über die Person desjenigen , welchem gegenüber die Erklärung abzugeben ist , in einer nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden Unkenntnis oder ist der Aufenthalt dieser Person unbekannt , so kann die Zustellung nach den für die öffentliche Zustellung geltenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung erfolgen . Zuständig für die Bewilligung ist im ersteren Fall das Amtsgericht , in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines inländischen Wohnsitzes seinen Aufenthalt hat , im letzteren Fall das Amtsgericht , in dessen Bezirk die Person , welcher zuzustellen ist , den letzten Wohnsitz oder in Ermangelung eines inländischen Wohnsitzes den letzten Aufenthalt hatte .
BGB 161. 2 Dasselbe gilt bei einer auflösenden Bedingung von den Verfügungen desjenigen , dessen Recht mit dem Eintritt der Bedingung endigt .
BGB 179. 2 Hat der Vertreter den Mangel der Vertretungsmacht nicht gekannt , so ist er nur zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet , welchen der andere Teil dadurch erleidet , dass er auf die Vertretungsmacht vertraut , jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus , welches der andere Teil an der Wirksamkeit des Vertrags hat .