| Fachwort | 
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  | Deutsch | darzulegen   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | da|rz|ule|gen  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Lk 4,21 Da begann er , ihnen darzulegen : Heute hat sich das Schriftwort , das ihr eben gehört habt , erfüllt .   | 
 | BGB 675x. 1 Der Zahler hat gegen seinen Zahlungsdienstleister einen Anspruch auf Erstattung eines belasteten Zahlungsbetrags , der auf einem autorisierten , vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgang beruht , wenn 1. bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und 2. der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt , den der Zahler entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten , den Bedingungen des Zahlungsdiensterahmenvertrags und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte erwarten können ; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht , wenn der zwischen den Parteien vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde . Der Zahler ist auf Verlangen seines Zahlungsdienstleisters verpflichtet , die Sachumstände darzulegen , aus denen er sein Erstattungsverlangen herleitet .   | 
 | BGB 1375. 2 Dem Endvermögen eines Ehegatten wird der Betrag hinzugerechnet , um den dieses Vermögen dadurch vermindert ist , dass ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands 1. unentgeltliche Zuwendungen gemacht hat , durch die er nicht einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen hat , 2. Vermögen verschwendet hat oder 3. Handlungen in der Absicht vorgenommen hat , den anderen Ehegatten zu benachteiligen . Ist das Endvermögen eines Ehegatten geringer als das Vermögen , das er in der Auskunft zum Trennungszeitpunkt angegeben hat , so hat dieser Ehegatte darzulegen und zu beweisen , dass die Vermögensminderung nicht auf Handlungen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 zurückzuführen ist .   | 
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