| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | bestehende | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | beste|hende | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 520 Verspricht der Schenker eine in wiederkehrenden Leistungen bestehende Unterstützung , so erlischt die Verbindlichkeit mit seinem Tod , sofern nicht aus dem Versprechen sich ein anderes ergibt . | 
|  | BGB 776 Gibt der Gläubiger ein mit der Forderung verbundenes Vorzugsrecht , eine für sie bestehende Hypothek oder Schiffshypothek , ein für sie bestehendes Pfandrecht oder das Recht gegen einen Mitbürgen auf , so wird der Bürge insoweit frei , als er aus dem aufgegebenen Recht nach § 774 hätte Ersatz erlangen können . Dies gilt auch dann , wenn das aufgegebene Recht erst nach der Übernahme der Bürgschaft entstanden ist . | 
|  | BGB 777. 1 Hat sich der Bürge für eine bestehende Verbindlichkeit auf bestimmte Zeit verbürgt , so wird er nach dem Ablauf der bestimmten Zeit frei , wenn nicht der Gläubiger die Einziehung der Forderung unverzüglich nach Maßgabe des § 772 betreibt , das Verfahren ohne wesentliche Verzögerung fortsetzt und unverzüglich nach der Beendigung des Verfahrens dem Bürgen anzeigt , dass er ihn in Anspruch nehme . Steht dem Bürgen die Einrede der Vorausklage nicht zu , so wird er nach dem Ablauf der bestimmten Zeit frei , wenn nicht der Gläubiger ihm unverzüglich diese Anzeige macht . | 
|  | BGB 914. 3 Im Übrigen finden die Vorschriften Anwendung , die für eine zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehende Reallast gelten . | 
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