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Fachwort
Deutschbesorgende Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: besorgende
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1219. 1 Wird durch den drohenden Verderb des Pfandes oder durch eine zu besorgende wesentliche Minderung des Wertes die Sicherheit des Pfandgläubigers gefährdet , so kann dieser das Pfand öffentlich versteigern lassen .