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Fachwort
Deutschausserhalb Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ausserhalb
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1600d. 3 Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem 300. bis zu dem 181. Tage vor der Geburt des Kindes , mit Einschluß sowohl des 300. als auch des 181. Tages . Steht fest , dass das Kind ausserhalb des Zeitraums des Satzes 1 empfangen worden ist , so gilt dieser abweichende Zeitraum als Empfängniszeit .