| Fachwort | 
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  | Deutsch | anzuzeigen   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | anz|uz|ei|gen  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | BGB 149 Ist eine dem Antragenden verspätet zugegangene Annahmeerklärung dergestalt abgesendet worden , dass sie bei regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen sein würde , und musste der Antragende dies erkennen , so hat er die Verspätung dem Annehmenden unverzüglich nach dem Empfang der Erklärung anzuzeigen , sofern es nicht schon vorher geschehen ist . Verzögert er die Absendung der Anzeige , so gilt die Annahme als nicht verspätet .   | 
 | BGB 374. 2 Der Schuldner hat dem Gläubiger die Hinterlegung unverzüglich anzuzeigen ; im Falle der Unterlassung ist er zum Schadensersatz verpflichtet . Die Anzeige darf unterbleiben , wenn sie untunlich ist .   | 
 | BGB 536c. 1 Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich , so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen . Das Gleiche gilt , wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt .   | 
 | BGB 651d. 2 Die Minderung tritt nicht ein , soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt , den Mangel anzuzeigen .   | 
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