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Fachwort
Deutschanzuordnen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: anzuordnen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1134. 2 Geht die Einwirkung von dem Eigentümer aus , so hat das Gericht auf Antrag des Gläubigers die zur Abwendung der Gefährdung erforderlichen Maßregeln anzuordnen . Das Gleiche gilt , wenn die Verschlechterung deshalb zu besorgen ist , weil der Eigentümer die erforderlichen Vorkehrungen gegen Einwirkungen Dritter oder gegen andere Beschädigungen unterlässt .
BGB 1598a. 2 Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen .
BGB 1765. 3 Ist der durch die Annahme erworbene Name zum Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen geworden , so hat das Familiengericht auf gemeinsamen Antrag der Ehegatten oder Lebenspartner mit der Aufhebung anzuordnen , dass die Ehegatten oder Lebenspartner als Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen den Geburtsnamen führen , den das Kind vor der Annahme geführt hat .
BGB 1774 Das Familiengericht hat die Vormundschaft von Amts wegen anzuordnen . Ist anzunehmen , dass ein Kind mit seiner Geburt eines Vormunds bedarf , so kann schon vor der Geburt des Kindes ein Vormund bestellt werden ; die Bestellung wird mit der Geburt des Kindes wirksam .